Die Dokumentation muss das angewendete Verfahren und die erzielten Ergeb-nisse darlegen. Dies umfasst: 1. Informationen zur Risikobeurteilung
2. Grenzen des Produkts
– Systematische Identifizierung der vernünftigerweise vorhersehbaren Ge-fährdungen (und ggf. EMV-Phänomene) – Beschreibung der jeweiligen Gefährdung und des jeweiligen EMV-Phä-nomens (Situation, Ort, Ursache) – Ermittlung der Gefährdungen für verschiedene Lebensphasen 4. Risikobeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen (z.B. nach ISO 12100 oder CENELEC-Guide 32) – Einschätzen der Risiken – Bewertung der Risiken – Festlegen der Schutzmaßnahmen
– Verantwortliche Personen – Nachvollziehbarkeit